Lernen wird zum Spaß
Mit dem iPad hat Ihr Kind die Möglichkeit sämtliche
Inhalte schnell zu erfassen und kann ganz einfach
alles mit anderen Teilen. Es erspart riesige Taschen
und Unmengen an Papiermüll.
Einfache Kontrolle
Sie müssen Sich keine Sorgen machen, dass Ihr Kind
das iPad für etwas anderes als für die Schule nutzen kann. Mit unseren einfachen Apps können Sie jederzeit sehen, was Ihr Kind macht.
Empfohlene Produkte
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bayrischen Staatsministerium.
Ja – möglicherweise wird die Schule in diesem Fall allerdings eine Aufwandsentschädigung für die Aufnahme des Gerätes in das MDM der Schule erheben.
Als Sammellieferung zu einem mit der Schule abgestimmtem Termin – auf Wunsch auch schneller als Einzellieferung nach Hause. (nicht empfohlen)
Die Einrichtung des iPads wird durch die Schule vorgegeben und besprochen.
Die Höhe des maximalen Förderbetrags entspricht 350 €. Liegen die Anschaffungskosten unter dem Festbetrag, ist die Förderung auf den Betrag der Anschaffungskosten begrenzt.
Sie erhalten die gesetzlich vorgegeben Gewährleistung auf Onlinekäufe von 2 Jahren.
Die Schülerin bzw. der Schüler darf in diesem Fall das Gerät behalten.
Die Erziehungsberechtigten müssen die Förderung nicht zurückbezahlen. Eine erneute Förderung derselben Schülerin oder desselben Schülers ist allerdings ausgeschlossen.
Das Gerät wird von der Schule auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und ist dann somit komplett in der Verwaltung/im Besitz der Eltern. Private Daten sollten vorher deshalb gesichert werden.
In der schulischen Praxis hat sich häufig gezeigt, dass der Erwerb gebrauchter Hardware im Allgemeinen nicht wirtschaftlich ist. So werden beispielsweise meist keine Garantie und nur eine kurze Gewährleistung angeboten. Da gewährleistet werden soll, dass die Geräte möglichst lang und zuverlässig einsetzbar sind, werden nur Neugeräte gefördert.